Tiere vor Gericht: Warum man Kühe nicht sprengen darf und Katzen schlechte Nachbarn sind

Schwoaga Andi
Lustige und verrückte Gerichtsurteile

In Frankreich dreht niemand mehr den Hahn ab. Zumindest nicht in ländlichen Gebieten, denn dort hat das Parlament letztes Jahr den frühmorgendlichen Hahnenschrei, aber auch viele weitere Geräusche und Gerüche vom Muhen bis zum Schweinemist am Land zum Kulturerbe gemacht. Wir haben nachgeforscht, mit welchen Tieren sich die Gerichte sonst noch so amüsieren.

Auslöser für den Hahnenschrei war ein Rechtsstreit auf der Atklantikinsel Oléron – dort klagte ein zugezogenes Pensionistenpaar den Hahn Maurice und seine Besitzerin 2019 wegen Ruhestörung an. Der Hahn krähe zu früh und vor allem zu laut und solle das gefälligst unterlassen. Mit der Gesetzesnovelle gehören diese Streitigkeiten nun der Vergangenheit an, denn jetzt ist es amtlich: Nicht die Henne oder das Ei, sondern der Hahn war zuerst da und deshalb genießt er am Land alle Rechte.

Aber nicht überall ist die Rechtslage so eindeutig. Wir haben uns umgehört und ein paar tierisch interessante Gerichtsurteile ausgegraben.

Hühner totgeschlagen?

Ein deutscher Autofahrer parkte vor einem Hühnerstall und schlug nach dem Aussteigen die Autotür zu. Ein üblicher Vorgang, auf den die Hühner etwas übertrieben reagierten: 143 von ihnen starben nach dem Knall „vor Schreck“.

Der Besitzer klagte auf Schadenersatz, was vom zuständigen Gericht aber abgewiesen wurde. Die Begründung: Auch wenn die Rasse ISA Brown als ungewöhnlich empfindlich gilt, mit so einer „Panikreaktion“ muss kein Autofahrer rechnen.

Krähen nur zu den Öffnungszeiten

Auch in der Schweiz hatte ein Hahn Ärger wegen seines Schreiorgans. Schallmessungen ergaben, dass er mit einer Lautstärke von bis zu 84 Dezibel fast das Niveau einer Hauptverkehrsstraße erreicht. Noch problematischer war aber die Frequenz. Die Nachbarn zählten bis zu 44 Kikerikis pro Stunde.

Das Gericht entschied: Der Hahn darf krähen, aber nur nach Stundenplan. Wochentags von 8 bis 22 Uhr, sonntags erst ab 9. Den Rest der Zeit muss er in einen schallisolierten Stall.

Katzen sind beschissene Nachbarn

Ebenfalls zum Nachbarschaftsproblem wurde eine Tiroler Katze, die den Vorgarten des Nebenhauses mit einem Katzenklo verwechselte – und zwar jede Nacht. Der Nachbar, der seinen Tag verständlicherweise ohne fremde Notdurft vor dem Haus beginnen wollte, klagte auf Unterlassung, ging damit bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) und scheiterte: Eine Katze könne man nun mal nicht einsperren.

Wäre er von Hühnern heimgesucht worden, hätte die Sache anderes ausgesehen. Die dürfen laut OGH nämlich nicht zum Nachbarn rüber.

Zwar kein Gerichtsurteil, aber trotzdem so kuhrios (Achtung, Wortwitz), dass wir es mit in diese Liste nehmen: 2004 entschied der Vorarlberger Landeshauptmann per Verordnung, dass Kuh-Kadaver in unwegsamem Gelände nicht mehr gesprengt werden dürfen.

Der Hintergrund: Sprengen ist die kostengünstigste „Entsorgungsvariante“ für Tierkadaver im steilen Gelände. Denn einmal gesprengt, ist das Tier in so kleine Happen aufgeteilt, dass Aasfresser den Rest innerhalb weniger Tage verputzen. Um Bergtouristen nicht mit durch die Luft fliegenden Rinderschenkeln zu erschrecken, werden die toten Tiere jetzt per Hubschrauber geborgen.

Was wir sonst noch herausgefunden haben:

Versicherungstechnisch gilt in Deutschland ein Auto als abgeschlossen, wenn ein scharfer Wachhund davor sitzt, ein Pferd, das nach dem Kauf eine Allergie entwickelt, kann jederzeit umgetauscht werden, und ein Jogger, der über einen nicht angeleinten Hund stürzt, ist selber Schuld. Und apropos Hund: Schwängert ein Mischling eine Zuchthündin, kann das durchaus auch als Sachbeschädigung gewertet werden. Interessant, nicht wahr?

PS: Weil wir oben vom französischen Hahn Maurice erzählt haben: Er hat den Prozess natürlich gewonnen. Die Ruhe suchenden Rentner wurden sogar zu einer Entschädigungszahlung verurteilt. Übrigens: Hast du schon von Monique gehört? Dieses Huhn hat zwar keinen Prozess gewonnen, aber die Welt umsegelt. Lies rein!