Her mit der Kohle: Förderungen für die Direktvermarktung
In unserer Welt wird viel gefördert: Erdöl, Erdgas, Kulturprojekte, Biodiversitätsflächen, aber auch der Einstieg in die Direktvermarktung. Was da genau in Frage kommt und wie du zu deinem Geld kommst, haben wir dir hier zusammengeschrieben.
Wenn du als Landwirtin oder Landwirt mit einer Direktvermarktung ein Nebeneinkommen aufbauen willst, kommst du oftmals nicht drum herum, zu Beginn viel Geld in dein Projekt zu investieren. Aber keine Sorge: Damit du diese Investitionskosten abfedern kannst, haben wir dir heute eine feine Auswahl an möglichen Förderungen zusammengestellt.
1. „Diversifizierung hin zu nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeiten“
Mit dieser Förderung sollen landwirtschaftliche Betriebe gestärkt werden, indem sie sich weitere Standbeine aufbauen und außerlandwirtschaftliches Zusatzeinkommen erzielen können. Oder mit anderen Worten: Sie ist perfekt für alle, die eine Direktvermarktung aufbauen oder ausbauen möchten.
Gefördert werden Investitionen für die Verarbeitung und Vermarktung von Produkten, inklusive aller notwendigen Einrichtung und Ausstattung wie zum Beispiel:
Verarbeitungsräumlichkeiten
Verkaufseinrichtungen für die Direktvermarktung
Anschaffung von Maschinen
Marketingkosten
Aufbau von Vertriebswegen (z. B. Hofladen) etc.
Die Kosten für das Projekt müssen mindestens 15.000 Euro betragen und werden für Direktvermarkterinnen und Direktvermarkter mit einem Zuschuss von 25 Prozent unterstützt.
Ein wichtiger Hinweis noch: Es darf erst nach dem Einreichdatum mit dem Projekt begonnen werden. Der letzte Stichtag für die Einreichung ist der 31. März 2023 – nicht verpassen!
Details findest du auf der Website der Landwirtschaftskammer deines Bundeslandes.
2. „Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung“
Mit dieser Förderung werden Investitionen unterstützt, die der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtinnen und Landwirte dient.
Was heißt das im Klartext? Baust du dir mit einer Direktvermarktung ein weiteres Standbein auf und musst dafür einiges investieren, kann das förderungsfähig sein.
Aber Achtung: Auch hier muss die Summe mindestens 15.000 Euro betragen. Dafür kannst du mit einem Zuschuss von 20 bis 40 Prozent der Kosten rechnen.
Die Anträge für diese Förderung werden seit Jahresbeginn über die digitale Förderplattform der AMA eingereicht. Nähere Infos findest du hier.
3. „Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“
Bei dieser Förderung aus dem „Österreichischen Programm für Ländliche Entwicklung LE 2014-2020" werden größere bauliche Investitionen unterstützt, die zum Beispiel der Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung innovativer landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen.
Klingt sperrig, bringt aber viel Kohle, wenn du etwas Zubauen oder überhaupt neu bauen musst.
Die Investitionskosten müssen dabei über 300.000 Euro liegen und für die Abwicklung ist das Austria Wirtschaftsservice (aws) zuständig (nähere Infos auf der aws-Website).
Am 30. Juni 2023 ist die letzte Deadline für die Antragstellung.
4. „Gestaltung einer Website zur Online-Direktvermarktung“
Kommst du aus Oberösterreich gibt’s außerdem auch noch bis zu 4.500 Euro, wenn du dir einen ordentlichen Online-Auftritt zulegen möchtest:
max. 1.000 Euro für die Errichtung der Webseite
max. 3.000 Euro für den Aufbau eines Onlineshops
max. 500 Euro für Social Media Marketingkosten
Die Details dazu findest du hier.
5. „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft“
Es gibt nicht nur Förderungsmöglichkeiten für Investitionen, sondern auch für ausgewählte Weiterbildungsmaßnahmen.
Unter anderem wird für Interessierte der Zertifikatslehrgang „Bäuerliche Direktvermarktung" vom Ländlichen Fortbildungsinstitut unterstützt.
Nähere Infos findest du beim Ländlichen Fortbildungsinstitut deines Bundeslandes.